Wichtige Aspekte im Erbfall
Das sollten Sie im Erbfall wissen, um eine hohe Steuerbelastung und rechtliche Komplikationen zu vermeiden:
Allgemeiner Hinweis vorab: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich einen Überblick bietet und nicht die fachkundige Beratung durch einen Immobilienrechtsexperten ersetzt.
Erbrecht und Immobilien: Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Zum Nachlass gehören oft nicht nur Geld und Wertgegenstände, sondern auch Immobilien. Wer erbt, muss in der Regel Erbschaftssteuer zahlen, die vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und vom Wert des Erbes abhängt. Besonders bei wertvollen Immobilien kann die Erbschaftssteuer unerwartet hoch ausfallen. Es gibt jedoch Steuerfreibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad des Erben variieren.
Immobilienerbschaft: Besondere Regelungen und Anforderungen
Wer eine Immobilie erbt, kann das Erbe annehmen oder ausschlagen. Erben haben ab Kenntnis der Erbschaft sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Versäumen sie diese Frist, gilt das Erbe als angenommen.
Für die Entscheidung ist es wichtig zu wissen, ob die Immobilie schuldenfrei ist, welchen Wert sie hat und ob umfangreiche Sanierungen anstehen. Folgende Ansprechpartner können helfen:
Bitte bedenken Sie, dass mit der Beantragung eines Erbscheins das Erbe, selbst bei einer belasteten Immobilie, nicht mehr ausgeschlagen werden kann.
Immobilien erben: Wesentliches im Überblick
Ohne Testament oder Erbvertrag sollten Erben einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Immobilien erfordern die Berichtigung des Grundbucheintrags, wofür ein notarielles Testament oder ein Erbschein notwendig ist.
Erben mehrere Personen, kann die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt werden. Alternativ ist eine gemeinsame Vermietung möglich. Möchte nur ein Erbe die Immobilie nutzen, kann er die anderen Erben auszahlen, sofern alle einverstanden sind. Bei Uneinigkeit droht eine Teilungsversteigerung. Ein Testament oder eine Schenkung zu Lebzeiten kann solche Konflikte vermeiden.
Warum Immobilieneigentümer ein Testament verfassen sollten
Ein notarielles Testament verhindert Erbauseinandersetzungen und hohe Erbschaftssteuern. Besonders bei mehreren Kindern ist dies wichtig, um eine Teilungsversteigerung zu vermeiden. Unverheiratete Paare sollten sich gegenseitig als Erben einsetzen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden. Ein notarielles Testament erleichtert Erben die Grundbuchänderungen und Bankgeschäfte.
Steuervergünstigungen für selbst genutztes Wohneigentum
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder können von Steuerfreiheit profitieren, wenn sie die geerbte Immobilie selbst bewohnen. Dafür gelten Bedingungen:
Eine Ausnahme besteht, wenn der Erbe ins Pflegeheim muss.
Steuerfreibeträge im Überblick
Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gelten unterschiedliche Steuerfreibeträge:
Unverheiratete Paare sollten die Eigentumsverhältnisse bereits beim Immobilienkauf klären, da für sie nur ein Freibetrag von 20.000 Euro gilt.
Schenkung zu Lebzeiten: Eine sinnvolle Alternative
Eine Schenkung zu Lebzeiten kann eine gute Alternative zum Testament sein, um Eigentum steuerfrei zu übertragen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Ein notariell beurkundeter Schenkungsvertrag regelt den Eigentumsübergang. Es gelten die gleichen Steuerfreibeträge wie bei Erbschaften.
Verkauf einer geerbten Immobilie
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