Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Am 20.12.2019 hat der Bundesrat endgültig der Steuerförderung energetischer Gebäude-Modernisierungen gemeinsam mit weiteren steuerrechtlichen Maßnahmen aus dem Klimapaket zugestimmt.

Rund 40 Prozent aller Gebäude in Deutschland sind älter als 40 Jahre und wurden damit noch vor der ersten Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV 1977) gebaut. Die Bundesregierung will das ändern und hat im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms eine Förderung für Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Erneuerung der Heizungsanlage, den Einbau neuer Fenster mit besserer Dämmung, die Dämmung von Dächern, die Erneuerung oder den Einbau einer Lüftungsanlage für Eigentümer beschlossen.

Sie können ab sofort 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen, verteilt auf drei Jahre. Maximal können Immobilienbesitzer künftig bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen.

Das Förderprogramm für die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an privaten Wohngebäuden ist am 1. Januar 2020 gestartet und läuft bis zum 31. Dezember 2029.

Eigentümer, die ihr selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus künftig über Einzelmaßnahmen energieeffizient sanieren möchten, können entweder auf Fördermittel der KfW-Bank oder des BAFAs zurückgreifen oder die anfallenden Kosten steuerlich geltend machen.

Für Komplettsanierungen gibt es weiterhin die bekannten Förderprogramme der KfW.