Neue Regeln für Energieausweise

Seit dem 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden, die verkauft oder neu vermietet werden sollen.

Dabei sind diese Änderungen nicht nur für alle neuen Ausweise wichtig, sondern gelten rückwirkend auch für Energieausweise, die vor 2011 ausgestellt wurden. Warum? Da die Ausweise grundsätzlich nach 10 Jahren ihre Gültigkeit verlieren und neu beantragt werden müssen, werden bei einer Verlängerung auch gleich die neuen Regelungen angewendet.

Was genau hat sich geändert, was ist neu?

Gern stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen zusammen:

- Die wohl wichtigste Änderung: Der neue Energieausweis weist die CO2 – Emissionen eines Gebäudes ab sofort viel detaillierter aus. So wird der CO2 – Fußabdruck noch sichtbarer gemacht. Berechnet werden die Emissionen aus Primärenergiebedarf und -verbrauch des Gebäudes.

- Sie können für Ihren Energienachweis auch weiterhin zwischen der Beantragung eines Verbrauchsausweises und eines Bedarfsausweises wählen. Bei der Frage, welcher Ausweis wann sinnvoll ist, beraten wir Sie gern. Beide Nachweise bleiben in jedem Fall weiterhin 10 Jahre gültig.

Für mehr Transparenz bei der abschließenden Bewertung der Gebäude-Energiebilanz werden Inhaber von Verbrauchsausweisen mit den neuen Regeln ab sofort dazu verpflichtet, deutlich konkretere Angaben zu machen, beispielsweise über inspektionspflichtige Klimaanlagen.

- Die Prüfung des Gebäudes für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises bleibt weiterhin unkompliziert. Ausstellende Stellen können die Immobilie vor Ort begutachten. Es reichen für die Bewertung ab sofort auch Fotos vom Gebäude. Diese müssen lediglich dazu geeignet sein, passende Maßnahmen zur energetischen Modernisierung zu empfehlen. Für die wahrheitsgemäße Darstellung und Richtigkeit der Angaben ist  der Eigentümer verantwortlich.

- Wie bisher auch, gilt: Wird ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet, muss der Energieausweis vorgelegt werden.

Das Neue ist: Diese Regel gilt seit Mai 2021 auch für Immobilienmakler bereits bei der Besichtigung einer Immobilie. Und auch in einer Immobilienanzeige in der Zeitung oder online sind ab sofort Angaben zum Energieausweis verpflichtend (Baujahr, Energieeffizienzklasse, Energiebedarf, Art des Ausweises). Einzige Ausnahme: Die Nutzfläche liegt unterhalb der Grenze von 50 Quadratmetern.

- Sie haben eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)? Dann ist Ihre Hausverwaltung dazu verpflichtet, den Energieausweis Ihrer Immobilie zu beantragen. An den Kosten werden alle Eigentümer beteiligt.

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Übrigens:

Nicht nur spezialisierte Energieberater dürfen Gebäude auf ihre Energie-Effizienz prüfen und Energieausweise ausstellen. Auch Architekten, Ingenieure oder Handwerker mit entsprechender Qualifikation sind hierzu berechtigt. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt eine Datenbank mit zahlreichen Ansprechpartnern.

Die Kosten für einen Energieausweis hängen vor allem von der Größe Ihrer Immobilie ab. Verbrauchsausweise können online schon ab 50 Euro erstellt werden, Bedarfsausweise sind deutlich detaillierter und damit auch kostenintensiver (im Durchschnitt 300 – 500 Euro).

Zum Nachlesen:

Alle neuen Regelungen finden Sie auch auf der Website des Bundesinnenministeriums

Muster Energieausweis neu. Foto: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Foto: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)