Indexmiete - Mieterhöhung durch Inflation

Die Indexmiete: Was ist das und wie funktioniert sie?

Die Indexmiete ist eine Form der Mietanpassung, die sich an der Inflation orientiert. Bei der Indexmiete vereinbaren Vermieter und Mieter, dass sich die Miete entsprechend des vom Statistischen Bundesamts ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung privater Haushalte (Verbraucherpreisindex) verändert. Das bedeutet, dass Mieterhöhungen allein am Verbraucherpreisindex ausgerichtet werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 557b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Wichtig zu wissen

Wichtig zu wissen ist, dass die Miete ein Jahr lang unverändert bleiben muss, das heißt, zwischen zwei Mieterhöhungen müssen jeweils mindestens zwölf Monate liegen. Wenn eine Indexmiete vereinbart wurde, erhöht sich die Miete nicht automatisch. Der Vermieter muss dem Mieter ein Erhöhungsverlangen schreiben, in dem die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angegeben werden müssen.

Eine weitere wichtige Regel bei der Indexmiete ist, dass weitere Mieterhöhungen (zum Beispiel wegen einer Modernisierung oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete) nicht möglich sind. Ausnahmen gelten nur dann, wenn der Vermieter zu einer Modernisierung verpflichtet ist, wie etwa, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Modernisierung beschließt oder der Gesetzgeber eine vorschreibt. In diesem Fall darf der Vermieter die Miete zusätzlich erhöhen. Die Mietpreisbremse ist im Gegensatz zur Indexmiete lediglich auf die Ausgangsmiete anzuwenden.

In den letzten Jahren ist der Verbraucherpreisindex in Deutschland immer nur schwach gestiegen. Die Mieten konnten nur um etwa ein bis zwei Prozent pro Jahr angehoben werden. Allerdings sieht es momentan anders aus: Aufgrund der hohen Inflation (Oktober 2022: über 10%) können die Mieten deutlich stärker angehoben werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Mieter auch das Recht auf eine Senkung der Miete hat, falls der Verbraucherpreisindex sinkt. Die Miethöhe kann sich also bei einer vereinbarten Indexmiete in beide Richtungen verändern.

Die Indexmiete ist eine vertraglich vereinbarte Mieterhöhung. Mieter und Vermieter einigen sich darauf, dass sich der Mietpreis am Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Lebenshaltung der privaten Haushalte innerhalb Deutschlands orientiert. Auch hier muss die Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die einzelnen Mieterhöhungen dürfen nur mit einem zeitlichen Abstand von mindestens einem Jahr durchgeführt werden. Die Berechnung sowie der neue Mietpreis müssen offengelegt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 558 BGB müssen eingehalten werden. Demnach darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht wesentlich übersteigen.