Enteignung: Steuerfreie Entschädigung durch öffentliche Hand

Wichtiges Urteil für Immobilieneigentümer die innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung eines Grundstücks seitens der Stadt enteignet werden. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Gewinn aus der Entschädigung für die Enteignung eines Grundstücks durch die Stadt grundsätzlich steuerfrei ist, weil der Gewinn nicht auf einen Verkauf durch den Grundstückseigentümer zurückgeht.

Der Fall: Ein Grundstückseigentümer hatte ein unbebautes Grundstück für 425.000 Euro erworben. Drei Jahre nach diesem Kauf verlor er aufgrund städtischer Anordnung im Zusammenhang mit einem Bodensonderungsverfahren das Eigentum an seinem Grundstück. Als Entschädigung zahlte die Stadt dem Eigentümer 600.000 Euro. Das Finanzamt stufte das als privates Veräußerungsgeschäft ein. Da zwischen Kauf und Enteignung weniger als zehn Jahre vergangen waren, stellte es einen steuerpflichtigen Gewinn von rund 175.000 Euro fest.

Urteil: Finanzgericht Münster, Urteil vom 28.11.2018 – 1 K 71/16 E