Heizungsförderung stärkt Gebäude-Energiewende

BEG-Programm: Erste Anträge für den Austausch konventioneller Heizungen durch Klimaanlagen können jetzt gestellt werden.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Zuschüsse zur Deckung der Investitionskosten für den Austausch konventioneller Heizungen durch klimafreundliche Anlagen. Ab sofort können erste Anträge gestellt werden. Hier ist eine Zusammenfassung:

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1.1.2024 in Kraft und brachte auch die überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) mit sich. Neue Regelungen gelten für den Austausch alter Öl- und Gaskessel, was Zuschüsse und Boni betrifft.

Für den Heizungstausch können Privatpersonen, die ein selbst bewohntes Einfamilienhaus besitzen, ab dem 27.2.2024 Anträge bei der KfW-Bank stellen. Voraussichtlich ab Mai 2024 sind auch Anträge für Maßnahmen in Mehrfamilienhäusern sowie von Wohnungseigentümergemeinschaften für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum möglich. Ab August können dann auch Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohnungseigentümer Anträge für Maßnahmen am Sondereigentum stellen.

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch.

Übergangsweise können Anträge nachträglich gestellt werden. Für Vorhaben, die bis Ende August 2024 begonnen werden, kann der Antrag bis Ende November 2024 nachgeholt werden. Dies gilt für alle genannten Antragstellergruppen.

Für den Heizungstausch gibt es verschiedene Boni, die addiert werden können:

Grundförderung: 30% der Kosten für den Austausch einer alten Heizung durch eine klimafreundliche Anlage.

Effizienzbonus: Zusätzliche 5% für bestimmte Wärmepumpen und 2.500 Euro für Biomasseheizungen mit niedriger Staubemission.

Klimageschwindigkeits-Bonus (Speed-Bonus): 20% extra für den Austausch bis Ende 2028.

Einkommensbonus: 30% der Investitionskosten für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.

Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 70% kombiniert werden, mit maximal förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus.

Zusätzlich zu den Boni für den Heizungstausch können Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragt werden. Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten können miteinander verbunden werden, mit einer Gesamtgrenze von 90.000 Euro pro Kalenderjahr, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.

Die KfW bietet neben Investitionskostenzuschüssen auch zinsvergünstigte Kredite für Komplettsanierungen auf Effizienzhausniveau an. Neu ist ein Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für private Selbstnutzer mit einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen.

Seit dem 1.1.2024 werden alle gestellten Anträge in der BEG von der KfW bearbeitet. Zuvor mussten die Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.