Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der jeweiligen Baubehörde zu Gunsten Dritter bestimmte Dinge (z.B. die Einhaltung des Wegerechts zugunsten des Nachbarn oder die Verpflichtung, eine bestimmte Abstandsfläche zum Grundstück des Nachbarn freizuhalten) zu dulden, zu unterlassen oder zu unternehmen.

Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie stets einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beantragen. Ähnlich wie beim Grundbuch setzt die Einsicht in das Baulastenverzeichnis und die Baulastakte die Darlegung eines berechtigten Kaufinteresses voraus. Wenden Sie sich am besten an den Eigentümer des Grundstücks oder den bevollmächtigten Immobilienmakler, da die Beantragung nur mit begründetem Interesse und entsprechendem Nachweis möglich ist.

Das Baulastenverzeichnis ist Ländersache. Rechtsgrundlage für das Baulastenverzeichnis ist die jeweilige Landesbauordnung. Einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis erhalten Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig. In Münster kostet ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis zwischen 10€ und 50€ je Grund-/Flurstück. Die genauen Kosten werden nach Bearbeitung der Anfrage ermittelt.