Baukindergeld: Immobilienförderung für Familien und Alleinerziehende

Die Nachfrage nach dem im September 2018 eingeführten Baukindergeld hält weiter an.
Immobilienbesitzer haben nur noch bis zum 31.12.2020 Zeit das Baukindergeld zu beantragen. Mittlerweile wird darüber spekuliert ob es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Fristverlängerung kommt.


232.000 Anträge auf Baukindergeld wurden bereits gestellt

Nach Zahlen der Bundesregierung wurden bis Ende Mai 2020 genau 232.803 Anträge auf Baukindergeld gestellt. Besonders beliebt ist das Baukindergeld in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern - davon kamen die meisten aus Nordrhein-Westfalen (49.746). Bewilligt wurden bis Ende Mai 151.779 Anträge. Sollten alle gestellten Anträge bewilligt werden, entspräche das einem Fördervolumen von knapp 4,9 Milliarden Euro.


Kurz Erklärt:

- Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr und Kind, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für jedes weitere Kind gibt es einen Freibetrag von 15.000 Euro im Jahr.

- Baukindergeld erhalten Sie nur für Kinder unter 18 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben und für die Sie kindergeldberechtigt sind.

- Von der Förderung profitieren Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die eine Immobilie erwerben und diese ihr einziges Wohneigentum ist.

- Ihr Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, bei zwei Kindern 105.000 Euro, bei drei Kindern 120.000 Euro.

- Das Baukindergeld wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt.

- Bis spätestens 31.12.2020 muss die Immobilie gekauft werden oder die Baugenehmigung vorliegen.

- Das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung bei Neubauten ist ausschlaggebend.

- Die Immobilie darf nicht von direkten Verwandten wie Eltern oder Großeltern gekauft werden, und der Zuschuss kann nur einmal beantragt werden.

- Für die Beantragung haben Sie nach dem Einzug (amtliche Meldebestätigung) sechs Monate lang Zeit.

Einen Antrag finden Sie unter: https://www.kfw.de